WAS IST DER DEFINIERTE STANDARD S 6 DES IDW?
Die aktuelle Neufassung des IDW S 6 von 2018 trägt den Titel: IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6) (Stand 16.05.2018)
Folgende Kernelemente eines Sanierungskonzepts sind gemäß BGH-Rechtsprechung von zentraler Bedeutung und zwingend zu erarbeiten:
- Definition von Auftragsgegenstand und -umfang
- Beschreibung und Analyse der wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangslage
- Bestimmung von Krisenstadium und -ursachen
- Formulierung eines Zukunftsleitbildes des sanierten Unternehmens
- Ausformulierung konkreter, wirksamer Turnaround-Maßnahmen
- Erstellung eines mittelfristigen Businessplans
- Gutachterliche Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit
Wie sieht die eigentliche Restrukturierungsarbeit aus?
Sofern alle Basisinformationen vorliegen und nach Prüfung eine begründete Aussicht auf eine erfolgreiche Fortführung der geschäftlichen Tätigen besteht, so beginnt die eigentliche Restrukturierungsarbeit:
Es erfolgt die Ausarbeitung und Darstellung eines Leitbildes des sanierten Unternehmens inklusive des hierfür benötigten wertschaffenden Geschäftsmodells.
Ableitung, Terminierung und Quantifizierung der Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr/ bzw. zur Herstellung des im Leitbild festgelegten Soll-Status.
Erarbeitung einer integrierten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung insbesondere für Finanzierer und Stakeholder.
Was ist die Kernaussage des S 6?
Das IDW S6 ist entscheidend für weitere externe Finanzierung und damit für die Zukunftssicherung des Unternehmens insbesondere in Umbruch- und Krisenphasen.
Wer ist an der Erstellung des S 6 beteiligt?
Die Erstellung eines IDW S 6 erfolgt in der Regel mit der Geschäftsführung als auch mit der Leitung der Finanzabteilung.
Welche Unterlagen sind für die Erstellung des Sanierungsgutachtens notwendig?
Dies variiert von Art und Größe des Unternehmens, diese bestimmen wir individuell mit Ihnen im Einzelfall. Erfahrungsgemäß werden standardmäßig die aktuellen Ist-Finanzdaten, sowie historische Werte benötigt. Darüber hinaus sind die rechtlichen Verhältnisse als auch Steuern, Markt- und Wettbewerbsanalysen hilfreich.
Der Prognosezeitraum bezieht sich in der Regel auf das laufende Geschäftsjahr und betrachtet die folgenden zwei bis drei Jahre. Der Prognosezeitraum bildet generell die Umsetzung aller geplanten Maßnahmen vollständig ab und richtet sich darauf aus, dass die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit und Renditefähigkeit des Unternehmens erreicht wird.