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Sanierungsgutachten (IDW S 6)

Nachhaltig den Erfolg Ihres Unternehmens sichern

Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder in der Vergangenheit bereits ein (Finanzierungs-)Problem bestand, benötigen Sie schnellstmöglich ein qualifiziertes sowie aussagekräftiges Testat darüber, wie schwerwiegend die Krise ist, in der sich das Unternehmen aktuell befindet. Als fachgerechte und neutrale Stellungnahme bietet ein Sanierungsgutachten der Geschäftsführung, Lieferanten und Kreditversicherern sowie weiteren Stakeholdern bestmöglichen Schutz vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken. Das Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierfür einen einheitlichen Standard (S 6) formuliert. Die Prognose zur Durchführbarkeit der Sanierung muss von einem unvoreingenommenen und qualifizierten Dritten vorgenommen werden. Unser umsetzungsorientiertes Sanierungsgutachten zeigt Ihnen für eine erfolgsversprechende Restrukturierung mögliche als auch notwendige Maßnahmen auf und schafft dadurch Akzeptanz bei allen Beteiligten.

Vorgehen

Sinn und Zweck der Begutachtung von Unternehmen in der Krise ist zunächst die Feststellung, wie es zu der Krise kam und in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen aktuell befindet. Insbesondere ist zu klären, ob eine mögliche Insolvenzgefahr besteht. Darüber hinaus werden Szenarien und Maßnahmen bestimmt, wie Ihr Unternehmen erfolgreich restrukturiert werden kann und bestätigen die Sanierungsfähigkeit aus Sicht eines objektiven Dritten gemäß den definierten Anforderungen an das Sanierungsgutachten S 6 des IDW.

Mehrwert

  • Analyse der aktuellen wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens sowie der Markt- und Wettbewerbsumfelds.
  • Identifikation Ihrer unternehmensspezifischen Potenziale und Definition von zukunftsträchtigen Wachstumszielen mit dem Ziel operative und finanzielle Maßnahmen für eine nachhaltige Sanierung abzuleiten.
  • Zusammenführung im Rahmen einer integrierten Unternehmensplanung sowie Definition des Leitbildes des sanierten Unternehmens. Die zukünftige Entwicklung wird in einer integrierten Ertrags-, Vermögens- und Finanzplanung abgebildet und auf dieser Basis die Sanierungsfähigkeit gutachterlich bestätigt.
  • Verhandlung mit Ihren Finanzierungspartnern und Finalisierung.

FAQ

WAS IST DER DEFINIERTE STANDARD S 6 DES IDW?

Die aktuelle Neufassung des IDW S 6 von 2018 trägt den Titel: IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6) (Stand 16.05.2018)
Folgende Kernelemente eines Sanierungskonzepts sind gemäß BGH-Rechtsprechung von zentraler Bedeutung und zwingend zu erarbeiten:

  • Definition von Auftragsgegenstand und -umfang
  • Beschreibung und Analyse der wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangslage
  • Bestimmung von Krisenstadium und -ursachen
  • Formulierung eines Zukunftsleitbildes des sanierten Unternehmens
  • Ausformulierung konkreter, wirksamer Turnaround-Maßnahmen
  • Erstellung eines mittelfristigen Businessplans
  • Gutachterliche Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit

Wie sieht die eigentliche Restrukturierungsarbeit aus?

Sofern alle Basisinformationen vorliegen und nach Prüfung eine begründete Aussicht auf eine erfolgreiche Fortführung der geschäftlichen Tätigen besteht, so beginnt die eigentliche Restrukturierungsarbeit:
Es erfolgt die Ausarbeitung und Darstellung eines Leitbildes des sanierten Unternehmens inklusive des hierfür benötigten wertschaffenden Geschäftsmodells.
Ableitung, Terminierung und Quantifizierung der Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr/ bzw. zur Herstellung des im Leitbild festgelegten Soll-Status.

Erarbeitung einer integrierten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung insbesondere für Finanzierer und Stakeholder.

Was ist die Kernaussage des S 6?

Das IDW S6 ist entscheidend für weitere externe Finanzierung und damit für die Zukunftssicherung des Unternehmens insbesondere in Umbruch- und Krisenphasen.

Wer ist an der Erstellung des S 6 beteiligt?

Die Erstellung eines IDW S 6 erfolgt in der Regel mit der Geschäftsführung als auch mit der Leitung der Finanzabteilung.

Welche Unterlagen sind für die Erstellung des Sanierungsgutachtens notwendig?

Dies variiert von Art und Größe des Unternehmens, diese bestimmen wir individuell mit Ihnen im Einzelfall. Erfahrungsgemäß werden standardmäßig die aktuellen Ist-Finanzdaten, sowie historische Werte benötigt. Darüber hinaus sind die rechtlichen Verhältnisse als auch Steuern, Markt- und Wettbewerbsanalysen hilfreich.

Der Prognosezeitraum bezieht sich in der Regel auf das laufende Geschäftsjahr und betrachtet die folgenden zwei bis drei Jahre. Der Prognosezeitraum bildet generell die Umsetzung aller geplanten Maßnahmen vollständig ab und richtet sich darauf aus, dass die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit und Renditefähigkeit des Unternehmens erreicht wird.

Terminvereinbarung

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