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Fortbestehensprognose (IDW S 11)

Unabhängige Beurteilung durch Experten

Wenn sich ein Unternehmen in einer angespannten Liquiditätssituation befindet, sind Transparenz und schnelle Hilfe wesentliche Voraussetzungen, um die Situation in den Griff zu bekommen. Denn die laufende Überprüfung der Zahlungsfähigkeit bzw. der Überschuldung, um festzustellen, ob ein Insolvenzantragsgrund vorliegt, gehört zu jedem Unternehmensalltag. Befindet sich ein Unternehmen bereits in einer kritischen Situation, ist das zentrale Instrument eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose. Neben dem Sanierungsgutachten IDW S 6 hat das Institut für Wirtschaftsprüfer einen Standard zur Bewertung der Insolvenzreife IDW S 11 gesetzt. Die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 liefert Fakten zur Zahlungsfähigkeit auf Basis einer integrierten Unternehmensplanung.

Vorgehen

  • Prüfung der Zahlungsfähigkeit
  • Prüfung des Finanzstatus zum Stichtag
  • Prüfung des Finanzstatus der Vergangenheit, sowie die einhergehende Kontrolle einer möglichen Liquiditätslücke im Rahmen einer drei-wöchigen Betrachtung
  • Erstellung eines 13-Wochen-Finanzplan, sowie die Ableitung in einer Fortbestehungsprognose

Über den gesamten Zeitraum der Erstellung eines IDW S 11 wird die mögliche Zahlungsunfähigkeit und auch drohende Zahlungsunfähigkeit geprüft, um der Insolvenzantragspflicht- als auch dem Insolvenzantragsrecht gerecht zu werden. Die Prüfung des Überschuldungsgrades hat demnach eine rechtlich elementare Relevanz und wird gemeinsam mit den Ergebnissen im Reporting festgehalten.

Mehrwert

  • Ermöglichen ausgehend von der Stichtagsliquidität als Zahlungsfähigkeitsprognose eine Aussage darüber, ob im Rahmen der zukünftigen Ertrags- und Liquiditätslage ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die im Planungshorizont fälligen Verbindlichkeiten bedienen zu können
  • Geben ein neutrales, fachgerechtes und nachvollziehbares Gutachten sowie Rechtssicherheit, ob ein Insolvenzantragsgrund vorliegt
  • Zudem zeigt die Fortbestehensprognose mögliche Entscheidungsspielräume auf, wenn die Fortführung des Unternehmens gemäß den Umständen nach überwiegend wahrscheinlich ist

FAQ

Was sind Indizien für Zahlungsunfähigkeit?

Klassische Indizien sind nicht eingehaltene Zahlungszusagen, sich häufende Mahnungen, zurückgehende Lastschriften und Nichtzahlung von Stromrechnungen oder auch Sozialversicherungsbeiträgen. Hinzukommen Stundungsbitten mit Hinweis auf sonstige Zahlungsunfähigkeit, eine sich dauerhaft schleppende Zahlungsweise oder auch der Besuch des Gerichtsvollziehers.

Wann besteht eine drohende Zahlungsunfähigkeit?

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn zum Stichtag keine Liquiditätslücke vorhanden ist, nach dem Finanzplan jedoch abzusehen ist, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur Deckung der fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ausreichen.

Inwieweit lässt sich eine Zahlungsunfähigkeit von einer Zahlungsstockung differenzieren?

Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner seine Liquiditätslücke innerhalb von drei Wochen nicht vollständig schließen kann. Von einer Zahlungsstockung ist zunächst auszugehen, wenn die Lücke am Ende des Dreiwochenzeitraums dagegen weniger als 10% beträgt.

Ist eine Überschuldung trotz positiver Fortbestehensprognose denkbar?

Eine Überschuldung liegt im Sinne des §19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine Überschuldung besteht demnach nicht, sofern eine positive Fortbestehensprognosee vorliegt.

Welchen Zeitraum umfasst die Fortbestehensprognose S11?

Generell umfasst das S 11 das laufende sowie das folgende Geschäftsjahr und wird meist auf Monatsbasis geplant.

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